Was ist der Mutterschutz?
Wenn eine Frau ein Baby erwartet, dann gilt hier in Deutschland der Mutterschutz. Darunter sind gewisse Vorschriften zu verstehen, welche für Schwangere und auch Wöchnerinnen gelten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ob die Frau Vollzeit, Teilzeit, oder Geringverdiener ist, spielt dabei keine Rolle. Das Mutterschutzgesetz tritt jedoch nicht für Selbständige, Hausfrauen, oder Studentinnen in Kraft.
Wenn die Frau schwanger ist, dann sollte sie dies ihrem Arbeitgeber recht bald mitteilen. Viele warten aber die ersten zwölf Wochen noch damit, denn in dieser kritischen Zeit kommt es doch sehr häufig zu Fehlgeburten. Um nach den Mutterschutzvorschriften handeln zu können, muss der Chef aber von der bestehenden Schwangerschaft Kenntnis haben.
Desweiteren ist der Arbeitgeber hier an die Schweigepflicht gebunden. Die Schwangere darf in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt auch für die vier Monate nach der Geburt. Sollte die Mutter ihre Elternzeit nehmen, dann darf sie in dieser Zeit ebenfalls nicht gekündigt werden.
Im Betrieb darf die Schwangere keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden. Sollte es ihr nicht gut gehen, dann darf der Arzt auch ein generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft erteilen. Geht die Mutter dann wieder arbeiten und muss ihr Kind stillen, stehen ihr laut Mutterschutz auch Stillpausen zu. Diese betragen eine Stunde pro Tag. Die Zeit hierfür muss von ihr auch nicht nach gearbeitet werden. Während des Baby Schlaf kann die Mutter sich selber mal Ruhe gönnen.
Die Mutterschutz Frist beginnt bereits sechs Wochen vor der Entbindung und dauert bis acht Wochen danach. Während dieser Zeit erhält die Mutter von ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Beantragt kann dieses bereits schon sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin werden. Pro Kalendertag stehen ihr 13 € zu. Den Ausgleich zum Lohn muss in dieser Zeit der Arbeitgeber zahlen.
Sind Frauen dagegen Privat, oder Familienversichert, dann erhalten sie nur höchstens 210 € Mutterschaftsgeld. Auch hier trägt den Ausgleich die Firma. Während des Baby Schlaf kann die Mutter sich erholen und wieder neue Kraft tanken.
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